Unternehmen, die in einem Mitgliedsland oder der EU die Zulassung eines Biozidprodukts beantragen, müssen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eine Zusammenfassung der Produkteigenschaften (SPC) vorlegen. Falls es um eine Zulassung in der gesamten EU geht, muss die SPC in sämtliche Amtssprachen der Europäischen Union übersetzt werden, bevor das Produkt zugelassen werden kann.
Bis zum 10. Februar 2024 mussten SPC im SPC Editor erstellt und eingereicht werden. Seitdem wird dafür eine neue Plattform namens IUCLID verwendet. Durch die Umstellung vom SPC Editor auf IUCLID haben sich auch Dateiformat und Struktur der SPC, und damit auch unsere Übersetzungsverfahren geändert.
IUCLID übersetzt selbst die Teile der SPC, die immer gleich sind. Freie Texte müssen jedoch manuell auf der Plattform übersetzt werden. Das ist sehr zeitaufwändig und auch fehleranfällig.
Wir haben weder Kosten noch Mühen gescheut, um eine Lösung zu finden, die manuelle Arbeit vermeidet und unseren Kunden bei SPC-Übersetzungen Sicherheit bietet. Dank der nun vorliegenden Lösung, können wir Dateien bearbeiten, die aus dem System IUCLID der ECHA exportiert werden. Unseren Kunden liefern wir die Übersetzungen in einem Format, das sie einfach in IUCLID importieren und dort öffnen können. So müssen sie nicht jeden Eintrag manuell kopieren und einfügen, und sparen dadurch viel Zeit und Geld.
In der Theorie klingt das hervorragend. Doch funktioniert das auch in der Praxis?
Seit über einem Monat verwenden wir nun IUCLID. Für uns eine Zeitenwende! Und wir haben die in diesem Zeitraum übersetzten SPC gezählt: Im ersten Monat haben wir schon 67 SPC übersetzt und bei den Behörden eingereicht. Es ist, als hätte es SPC Editor nie gegeben.
Wenn Sie bei der Übersetzung Ihrer SPC oder anderen Dokumenten aus dem Fachbereich Chemie Hilfe benötigen, wenden Sie sich an uns. Wir erstellen Ihnen gerne ein Übersetzungsangebot.